Egal, ob ein Schulabschluss fehlt oder ein Berufsabschluss einschlägig qualifiziert - in unserer Bildungskette finden wir Anknüpfungspunkte für Jede(n)!
Fachschule für Sozialpädagogik bzw. Heilerziehungspflege
Fachoberschulreife (Sekundarstufe II) sowie Abschluss eines mind. 2-jährigen Bildungsganges mit Berufsabschluss nach Landesrecht (Kinderpflege/Sozialassistenz) oder Besuch der Klasse 11 und 12 der Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen mit Abschluss der Klasse 12 oder Abschluss einer 2-jährigen Berufsfachschule des Sozialwesens (berufliche Kenntnisse und FHR)
abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Sozial- oder Heilpädagogik einschlägigen Ausbildungsberuf nach BBiB, HWO, Landes- oder Bundesrecht einschl. Berufsabschluss (Fachoberschulreife wird vorausgesetzt!)
Allgemeine Hochschulreife sowie einschlägiges Praktikum von mind. 6 Wochen in Vollzeit in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung
Berufsfachschule für Kinderpflege/Sozialassistenz mit Schwerpunkt Heilerziehung
Erster (Erweiterter) Schulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand (Sek. I), vorteilhaft sind praktische Erfahrungen in der Kinderpflege oder Behindertenhilfe, z. B. durch FSJ, Zivildienst, soziales Engagement
Fachschule für Heilpädagogik
Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in
Nachweis einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem sozial- oder heilpädagogischen Arbeitsfeld