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Zugangsvoraussetzungen

Egal, ob ein Schulabschluss fehlt oder ein Berufsabschluss einschlägig qualifiziert - in unserer Bildungskette finden wir Anknüpfungspunkte für Jede(n)!

Abbildung einer Bildungskette
Desktop eines Laptops, auf dem ein Word Dokument geöffnet ist

Fachschule für Sozialpädagogik bzw. Heilerziehungspflege

  • Fachoberschulreife (Sekundarstufe II) sowie Abschluss eines mind. 2-jährigen Bildungsganges mit Berufsabschluss nach Landesrecht (Kinderpflege/Sozialassistenz) oder Besuch der Klasse 11 und 12 der Fachoberschule im Fachbereich Sozialwesen mit Abschluss der Klasse 12 oder Abschluss einer 2-jährigen Berufsfachschule des Sozialwesens (berufliche Kenntnisse und FHR)
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem für die Sozial- oder Heilpädagogik einschlägigen Ausbildungsberuf nach BBiB, HWO, Landes- oder Bundesrecht einschl. Berufsabschluss (Fachoberschulreife wird vorausgesetzt!)
  • Allgemeine Hochschulreife sowie einschlägiges Praktikum von mind. 6 Wochen in Vollzeit in einer sozial- oder heilpädagogischen Einrichtung

Berufsfachschule für Kinderpflege/Sozialassistenz mit Schwerpunkt Heilerziehung

  • Erster (Erweiterter) Schulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand (Sek. I), vorteilhaft sind praktische Erfahrungen in der Kinderpflege oder Behindertenhilfe, z. B. durch FSJ, Zivildienst, soziales Engagement
Jemand legt einer Person eine Manschette um das linke Bein
Desktop eines Laptops, auf dem ein Word Dokument geöffnet ist

Fachschule für Heilpädagogik

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in
  • Nachweis einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem sozial- oder heilpädagogischen Arbeitsfeld